Unfallanzeige alleine begründet keinen Invaliditätsleistunganspruch

Im Rahmen der privaten Unfallversicherung hat der verunfallte Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung von Ansprüchen zwingend die vertraglich vereinbarten Ausschlussfristen zu beachten. Die Fristklausel sind in den Versicherungsbedingungen enthalten. So muss die unfallbedingte Invalidität innerhalb einer bestimmten Frist eingetreten sein und innerhalb einer weiteren Frist ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Die Zeiträume dieser Frist variieren in den einzelnen Bedingungen. Meist sind 12, 15, 18, oder 24 Monate vorgesehen.

Aus unserer Praxiserfahrung zeigt sich, dass der zwingende Charakter dieser sogenannten Ausschlussfristen den meisten Versicherungsnehmern gar nicht bewusst ist. Sollten diese  Fristen versäumt werden, führt dies zum Verlust des Anspruchs auf die Invaliditätsleistung. Der Versicherer soll nach einem Unfall in angemessener Zeit Rechtssicherheit erlangen, nicht mehr unfallbedingt in Anspruch genommen zu werden.

Ein weit verbreiteter Irrglaube besteht darin, dass die Anzeige des Unfalls die o.g. Fristen wahrt. Dies ist nicht zutreffend und wurde nun auch gerichtlich entschieden. Mit Urteil vom 20.11.2013 –Az.: 7 U 176/11 – stellte das OLG Frankfurt fest, dass das bloße Einreichen einer Unfallanzeige zur Geltendmachung der Invalidität nicht ausreicht. Zudem wurde klargestellt, dass das Versäumen dieser Frist nur in ganz besonderen Ausnahmesituationen entschuldigt werden kann. Umstände, die sich im persönlichen Lebensbereich des Versicherungsnehmers abspielen, sind grundsätzlich nicht geeignet, den Nachweis für eine Rechtfertigung für eine verspätete Geltendmachung der Invalidität zu erbringen. Auch ein schlichtes Vergessen reicht nicht aus.

Wenn Sie sich hinsichtlich der notwendigen Form der Geltendmachung der Invalidität unsicher sind, überlassen Sie diese lieber einem entsprechend spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht und/oder Medizinrecht.

Wir bieten Ihnen fachanwaltliche Beratung in allen Fragen der Unfallversicherung und der Invalidität. Falls Sie Fragen haben, stehen Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Oliver Ostheim und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Oliver Klaus zur Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung. Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und falls erforderlich vor Gericht.

Sprechen Sie mit uns! Wir geben Ihnen gerne – auch telefonisch – eine erste Auskunft. Rufen Sie uns kostenfrei unter der Nummer 0800/5997466 an.
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Ihre Ansprechpartner im Bereich Unfallversicherung:

Oliver Klaus und Oliver Ostheim, Rechtsanwälte

Oliver Ostheim, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Medizinrecht und Verkehrsrecht
Oliver Klaus, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht
Lisa Rebekka Ihlo, Rechtsanwältin

Zentrale Darmstadt
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Büro Frankfurt
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Telefon 0621 86256450, Telefax 0621 86256455

Büro Hanau
Rodenbacher Chaussee 5, 63457 Hanau
Telefon 06181 4909420, Telefax 06181 490942920

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Unfallversicherung – Neues Büro in Berlin

Die Nachfrage von Versicherungsnehmern einer privaten Unfallversicherung in Berlin nach Rechtsanwälten und Fachanwälten für Versicherungsrecht ist unerwartet hoch.

Wir haben daher in zentraler Innenstadtlage ein weiteres Büro eröffnet. Sie finden uns ab dem 20.10.2014 in der Friedrichstr. 171 in 10117 Berlin. Direkt gegenüber dem Kaufhaus Galleries Lafayette Berlin.

Telefonisch erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 030/469991824.

Sie können uns auch weiterhin unter der für Sie kostenfreien Telefonnummer

0800/5997466

erreichen.

Ein Telefax können Sie unter der Nummer 030/469991825 übersenden.

Sie sind privat verunfallt und „Ihre“ private Unfallversicherung weist die Ihnen zustehende Invaliditätsleistung zurück, weil

  • die Verletzung und der Schaden angeblich nicht auf den Unfall zurückzuführen seien,
  • degenerative Vorschäden oder Veränderungen unfallursächlich gewesen sein sollen,
  • der Unfall bzw. Ihr Anspruch angeblich von Ihnen nicht rechtzeitig bei der Versicherung angezeigt wurde?

Mit unserer Erfahrung und der Spezialisierung auf das Versicherungsrecht und das Medizinrecht können wir Ihnen umfassend bei allen Streitigkeiten mit Ihrer Unfallversicherung – so auch über den Grad der Invalidität – helfen. Wir wissen, dass die Versicherer immer versuchen werden, eine Leistung zu verweigern. Wir wissen wie man dem begegnen kann.

Unser Angebot an Sie: Kostenlose telefonische Schilderung des Problems mit der Unfallversicherung!
Wir geben Ihnen eine telefonische Ersteinschätzung über Ihre

  • Ansprüche gegen die Unfallversicherung,
  • Erfolgsaussichten und
  • Kosten der Rechtsverfolgung.

So erfahren Sie, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht.

Ihre Ansprechpartner im Recht der privaten Unfallversicherung in Berlin, Darmstadt, Mannheim, Frankfurt, Hanau und Bensheim:

Fachanwälte Unfallversicherung
OK Ostheim & Klaus Rechtsanwalte PartmbB, Fachanwälte für Versicherungsrecht in Berlin – Unfallversicherung

Oliver Ostheim
Rechtsanwalt – Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Oliver Klaus
Rechtsanwalt – Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

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Jetzt endlich OK Ostheim & Klaus Rechtsanwälte PartmbB auch als Fachanwalt für Unfallversicherung in Berlin verfügbar

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OK Ostheim & Klaus Rechtsanwälte PartmbB ist eine Partnerschaft von Fachanwälten für Versicherungsrecht und Medizinrecht.  Wir sind darauf spezialisiert , Ihre Ansprüche gegen Ihren Unfallversicherer durchzusetzen. Vorab klären wir Sie über mögliche Risiken eines Rechtsstreites mit Ihrer Unfallversicherung auf. Gerne begleiten wir Sie durch das Antragsverfahren für Ihren Leistungsanspruch gegenüber Ihrem Unfallversicherer zu einem attraktiven Pauschalhonorar.
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